Die Deutsche Filmakademie hat die Zulassungsrichtlinien für den Deutschen Filmpreis grundlegend überarbeitet. Die neuen Regeln, die ab dem Jahrgang 2026 gelten, sollen die kreative Leistung von Filmschaffenden stärker in den Fokus rücken.
In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung definiert die Filmakademie neu, welche Filme künftig für die renommierteste Auszeichnung im deutschen Kino, die Lola, eingereicht werden können. Als zentrale Änderung gelten fortan nicht mehr nur Regie und Produktion, sondern auch die Drehbuchautor*innen als maßgeblich für die Anerkennung eines deutschen Films. Zugleich wurden die Anforderungen an die Finanzierung angepasst. Für eine Zulassung genügt künftig ein deutscher Finanzierungsanteil von nur noch 25 Prozent, sofern wesentliche kreative Positionen von Personen aus Deutschland besetzt sind. Auch bei größeren internationalen Produktionen schafft die neue Regelung Spielraum.
Wenn ein Film mindestens zur Hälfte aus deutschen Mitteln finanziert ist, dürfen zentrale kreative Gewerke wie Regie und Drehbuch auch international besetzt sein – selbst bei nicht-deutschsprachigen Produktionen. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Großteil der technischen und künstlerischen Gewerke in Deutschland angesiedelt ist. Auch im Bereich der Verwertung geht die Akademie neue Wege: Die bisher geltende Sperrfrist für TV-Ausstrahlungen vor der Verleihung entfällt künftig, sofern die Bestimmungen des Filmfördergesetzes erfüllt sind. Die neuen Regeln wurden laut Filmakademie in enger Abstimmung mit den rund 2.400 Mitgliedern entwickelt und vom Vorstand beschlossen. Filmeinreichungen für den Deutschen Filmpreis 2026 sind im Zeitraum vom 2. bis 23. September 2025 möglich. Das vollständige Regelwerk ist auf der offiziellen Website des Deutschen Filmpreises abrufbar.
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