Der Deutsche Filmpreis, der allseits bekannte Auszeichnungshöhepunkt der deutschen Filmindustrie, wird auch im kommenden Jahr vergeben. Allerdings stehen für die Preisverleihung im Jahr 2024 einige bemerkenswerte Neuerungen an, darunter ein überarbeitetes Wahlverfahren, aktualisierte Richtlinien und veränderte Einreichfristen.

Der Deutsche Filmpreis, der die goldenen Lolas verleiht, ist in Deutschland die prestigeträchtigste und renommierteste Auszeichnung im deutschen Film. Seit 1951 würdigt der Filmpreis die besten Filme und Leistungen in der deutschen Filmindustrie. Die vielfältige Jury des Deutschen Filmpreises besteht aus Filmexpert*innen unterschiedlicher Bereiche, darunter Regisseur*innen, Schauspieler*innen, Produzent*innen, Filmkritiker*innen und Vertretern von Filmverbänden.

Die Veranstalter verkündeten jetzt in einer Pressemitteilung, dass der Deutsche Filmpreis im Jahr 2024 am 3. Mai im Theater am Potsdamer Platz verliehen wird. Doch die wirklichen Veränderungen betreffen das Auswahlverfahren und die Wahl der Nominationen und Preisträger*innen. Seit 2005 wurden diese von den Mitgliedern der Deutschen Filmakademie ausgewählt. Im Rahmen ihres 20-jährigen Jubiläums hat die Filmakademie bereits im Herbst 2022 damit begonnen, ein neues Wahlverfahren zu entwickeln, welches nun rechtzeitig für die kommende Verleihung in Kraft tritt.

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Abschaffung der ersten Stufe des bisherigen dreistufigen Auswahlverfahrens. Zukünftig werden die Mitglieder der Akademie die Nominierungen direkt aus allen eingereichten Filmen auswählen und nicht mehr aus einer eingeschränkten Vorauswahl, die von einer Kommission getroffen wurde. Dieses zweistufige Verfahren wird durch die gewachsene Mitgliederzahl und die Einführung einer digitalen Sichtungsplattform ermöglicht. Denn mittlerweile umfasst die Deutsche Filmakademie über 2200 Mitglieder.

Um gewährleisten zu können, dass sämtliche angemeldeten Filme im Auswahlprozess gebührend Beachtung finden, wird jedem Mitglied der Akademie eine zufällige Liste von zehn Filmen zugeteilt, die sie sorgfältig sichten müssen, bevor sie ihre Stimme abgeben. Diese Vorgehensweise garantiert somit, dass jeder Film von mindestens 100 Mitgliedern begutachtet wird, wodurch eine faire Bewertung für alle gewährleistet wird.

 

Diese Methodik ist übrigens für Filmpreise keine wirklich neue, sondern auf deutscher Ebene eine Neuerung. Denn bei den großen internationalen Filmpreisen wie den US-amerikanischen Oscars oder den britischen BAFTAs ist diese Praktik bereits seit geraumer Zeit Standard bei den Nominierungen. Eine weitere signifikante Änderung im Wahlverfahren betrifft die Möglichkeit für Mitglieder aller Gewerke, bereits in der Nominierungsphase in den Kategorien „Bester Spielfilm“ und „Bester Kinderfilm“ abzustimmen. Dies war bisher erst bei der finalen Wahl der Preisträger*innen möglich.

Die neuen Auswahlrichtlinien und Details werden am 12. September 2023 auf www.deutscher-filmpreis.de veröffentlicht. Bis zum 12. Oktober 2023 können Filmproduktionsfirmen ihre Beiträge einreichen. Die Plattform zur Einreichung wird drei Wochen zuvor geöffnet. Teilnahmeberechtigt sind deutsche Spielfilme, Kinderfilme und Dokumentarfilme, die zwischen dem 1. Dezember 2022 und dem 2. Mai 2024 im Kino gestartet sind oder starten werden. Die Nominierungen für den Deutschen Filmpreis 2024 werden schließlich am 19. März 2024 bekanntgegeben.